Steuern

STEUEROPTIMIERUNG

STEUERERDEKLARATIONEN

Für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist ebenso wie für eine Aktiengesellschaft (AG) eine Steuererklärung der Gewinn- und Kapitalsteuer nach dem Jahresabschluss zu erstellen. Ab 1.1.2018 gilt neu der Weltumsatz als Messlatte.

Die Verrechnungssteuer fällt bei Gewinnausschüttungen von AG und GmbH an - und zwar 35%. Die Verrechnungssteuer ist unaufgefordert der Eidgenössischen Steuerverwaltung abzuliefern.

Für  die Grundstückgewinnsteuer bei Grundstückverkäufen erstellen wir in den Kantonen, wo dies bei Unternehmen nötig wird, die Steuererklärung für die.

Die Quellensteuer der ausländischen ArbeitnehmerInnen ist vierteljährlich abzurechnen.

Gewinn- und Kapitalsteuer ist die Steuer der Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG) und Genossenschaften. Nach Jahresabschluss ist eine Steuererklärung zu erstellen.

Die Einkommens- und Vermögenssteuer fällt bei Einzelunternehmen, Kollektivgesellschaften, Kommanditgesellschaften und einfachen Gesellschaften (Partnerschaft) an. Die Einkommen und Vermögen sind in der privaten Steuererklärungen der EigentümerInnen zu deklarieren. Es gibt keine Steuererklärung für das Unternehmen selbst.

Wir beraten Sie in allen Steuergebieten und erstellen respektive reichen für Sie die notwendigen Deklarationen termingerecht ein.
Mit der kommenden Steuerreform, die voraussichtlich ab dem 1. Januar 2019 in Kraft tritt, wird die steuerliche Privilegierung der Domizil- und Holdinggesellschaft steuerlich definierter Gesellschaftstypen gestrichen.

Ist Ihr Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig?

Ab CHF 100'000 Welt-Umsatz sind alle Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig. Ein Unternehmen kann sich jedoch auch einem tieferen Umsatz freiwillig der Mehrwertsteuer unterstellen. Dies ist sinnvoll, wenn hohe Investitionen, z.B. bei Geschäftsbeginn, anstehen oder mit einer tiefen Marge gearbeitet wird.

TAX RULING

Tax Rulings sind verbindliche Anfragen beim Steueramt. Eine solche kann bei Bewertungsproblemen ausländischer Aktien, der Besteuerung des Verkaufs eines Unternehmens oder dem Wunsch nach der Lieferung einzelner Belege bei Unternehmen sinnvoll sein.

 

AUFLAGEN

Auflagen gibt es in Steuerverfahren, wenn Steuerämter zusätzliche Auskünfte zu Steuerdeklarationen wünschen, z.B. zu einzelnen Konten, Rückstellungen, Abschreibungen oder Mitarbeiteraktien.

 

STEUEREINSPRACHEN UND STEUERREKURSE

STEUEREINSPRACHEN UND STEUERREKURSE

Gerne beraten wir Sie zu Steuereinsprachen und Steuerrekursen oder erteilen in Ihrem Namen dem Steueramt die gewünschten Auskünfte.

Wir unterstützen Sie bei Revisionen durch das kantonale Steueramt, die Dienstabteilung Mehrwertsteuern oder die Sozialversicherungen.

SELBSTANZEIGEN UND STRAFSTEUERVERFAHREN

Sind Einkommen in der Buchhaltung nicht erfasst oder Privatanteile nicht zum Abzug gebracht worden, dann empfiehlt sich eine Selbstanzeige.

 
Wir führen für Sie Selbstanzeigen durch und beraten Sie in Nachsteuerverfahren.
 

Liquidationsgewinne / Verkaufsgewinne

Liquidieren Sie ihr Einzelunternehmen oder Ihren Anteil an einer Personengesellschaft, dann können Eigentümer (nur natürliche Personen) unter Umständen von der privilegierten Besteuerung des Liquidationsgewinns profitieren. 

 
Erzielte Gewinne auf Aktien und Stammanteile von GmbH sind steuerfrei für natürliche  Personen, die nicht gewerbsmässige Wertpapierhänderler sind, nichts so für juristische Personen. Dies gilt nicht nur für Grossunternehmen.