Steuern

EINKOMMENS- UND VERMÖGENSSTEUER

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Kollektiv- und Kommanditgesellschaften) sowie einfachen Gesellschaften füllen Sie keine spezielle Steuererklärung für ein Unternehmen aus.

 
Das Unternehmen wird in der Steuererklärung des Eigentümers/der Eigentümerin oder bei Personengesellschaften und einfachen Gesellschaften der MiteigentümerInnen deklariert.
 
Wir entlasten Sie vom Ausfüllen der Erklärung der Einkommens- und Vermögenssteuer für natürliche Personen (Privatpersonen). Dabei ist uns wichtig, dass Ihre Steuern insgesamt altersgerecht optimiert werden.