GRUENDUNG + LIQUIDATION

Einzelunternehmen

In der Schweiz können Sie ein Einzelunternehmen formlos gründen. Sie beginnen mit der Geschäftstätigkeit und können so einige Anfangserfahrungen gewinnen.In der Folge ist es sinnvoll sich im Handelsregister des betreffenden Kantons als Einzelunternehmen einzutragen. Ihr Name ist dadurch örtlich geschätzt. Dieses Register ist das einzige Register, wo Sie sich anmelden müssen, private Register bringen meist nur Unkosten und keinen Erfolg. In der Schweiz ist rechtlich nur gültig, was im Handelsregister steht.

 
Die Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt, sobald das Geschäft erfolgreich betrieben wird (z.B. drei bis sechs Monate nach der Gründung), ist ein wichtiges Element des Einzelunternehmungsprozesses. Unter anderem haben Sie vorzuweisen, dass Sie für mindestens drei Auftraggeber arbeiten oder sich um weitere Auftraggeber bemühen. Diese machen eine wichtige Differenz zur Scheinselbstständigkeit aus, die sozialversicherungsrechtlich nicht als Einzelunternehmen anerkannt wird. An diesem Kriterium scheitert häufig die Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt.