RECHT UND VERTRÄGE

KAUFVERTRÄGE

Im Geschäftsleben sind Kaufverträge aller Art auszustellen, sei es bei
 
  • Aufträgen für Dienstleistungen wie Buchhaltungsführung oder Steuerberatung
  • Kauf von Handelswaren wie Ankauf von Schuhen in einem Schuhladen bei Investitionsgütern wie Computer oder Auto
  • Kauf von Grundeigentum: Liegenschaften, Stockwerkeigentum
 
Die Aufträge und Kaufverträge bedingen keiner schriftlichen Form. Es ist jedoch bei wichtigen Verträgen empfehlenswert, diese schriftliche zu verfassen.

Kauf von Grundeigentum muss notariell beurkundet und ins Grundbuch eingetragen werden um zu Stande zu kommen.