GRUENDUNG + LIQUIDATION

Kollektivgesellschaften und Kommanditgesellschaften

Die Kollektivgesellschaft besteht aus mindestens zwei Personen, die einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen. Der Gründungsvertrag kann informell erfolgen, es ist jedoch zu empfehlen, einen schriftlichen Gesellschaftervertrag zu formulieren. Der Handelsregistereintrag ist zwingend, jedoch keine Gründungserfordernis.
Die Kollektiv- und Kommanditgesellschaften haben keine eigene Rechtspersönlichkeit, können jedoch klagen und beklagt werden.
 
Bei der Kollektivgesellschaft haften die Gesellschafter solidarisch und subsidiär. Es gibt in der Schweiz keine Steuererklärung für die Kollektiv- und Kommanditgesellschaften (haben keine eigene Rechtspersönlichkeit); der Gewinn und das Kapital wird in der privaten Steuererklärung der GesellschafterInnen deklariert.
 
Die Kommanditgesellschaft unterscheidet sich von der Kollektivgesellschaft dadurch, dass ein oder mehrere Gesellschafter sich kapitalmässig beteiligt haben, jedoch meist nicht im Unternehmen arbeiten, nicht unterschriftsberechtigt sind und die Gesellschaft nicht führen.