Buchhaltung

REVISION

Es gilt die Revisionspflicht ab dem Geschäftsjahr, das mit dem 1.1.2020 beginnt, und zwar für Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften, den Vereine und Stiftungen. Dabei  müssen Klein- und Mittelunternehmen ihre Bücher nur eingeschränkt überprüfen lassen, oder können gar vollständig auf die Revision verzichten = «Opting-out».