GRUENDUNG + LIQUIDATION

GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBH)

Die GmbH ist momentan eine der meistgegründeten Gesellschaften. Seit dem 1.1.2008 ist das revidierte Gesetz für die GmbH in Kraft. Die Einfrau- oder Einmanngesellschaft ist möglich. Stammanteile können ohne öffentliche Beurkundung übertragen werden und haben einen Mindestnennwert von CHF 100. Das Stammkapital von CHF 20'000 muss immer voll einbezahlt werden.

Die GmBH hat eine eigene Rechtspersönlichkeit, sie ist eine juristische Person.

Bei der Gründung

  • muss das Stammkapital auf ein Sperrkonto einbezahlt werden
  • müssen die Statuten und das Gründungsprotokoll erstellt und
diese notariell beurkundet sein (in Kanton Zürich bei staatlichen Notaren)
  • muss der Eintrag ins Handelsregister nach der notariellen Beurkundung der Gründung erfolgen. Sobald die GmbH im SHAB (Schweizerischen Handelsamtsblatt) publiziert ist, ist sie offiziell gegründet. Auf www.zefix.ch finden sich alle Aktiengesellschaften in der Schweiz.
Das Handelsregister ist ein offizielles Register, das von den Kantonen geführt wird; nur was im Handelsregister steht ist rechtsgültig.
  • Nach der Gründung sind zu klären:  Anmeldung bei den Sozialversicherungen, MWST, Sach- und Haftpflichtversicherung, Quellensteuer, Buchhaltungsführung.

Wir unterstützen Sie oder erledigen die Arbeiten für Sie.

Dabei beraten und unterstützen wir Sie beim


  • Ausarbeitender Statuten und dem Gründungsprotokoll
  • dem Eintrag ins Handelsregister und der Wahl und Anmeldung bei den Sozialversicherungen

oder erledigen diese Arbeiten für Sie.